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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung des Fotostudio Miete Aarau

1. Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vermietung des Fotostudios sowie der dazugehörigen Ausstattung und Dienstleistungen an den Mieter. Mit der Buchung des Fotostudios erkennt der Mieter diese AGB an.

2. Buchung und Bezahlung
2.1. Die Buchung des Fotostudios erfolgt online, per E-Mail.
2.2. Die Buchung ist verbindlich, sobald eine Bestätigung durch den Vermieter erfolgt.
2.3. Die Zahlung erfolgt im Voraus oder gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen.Termine sind 3 Tage nach der Buchung provisorisch für Sie reserviert. Mit der Überweisung der vereinbarten Kosten wird der Termin für Sie definitiv gebucht. Am Ende wird die Abrechnung unter Einbeziehung der Nutzung von Hintergründen, Überstunden und etwaigen Beschädigungen erstellt.

3. Stornierung und Vesrchiebung
3.1. Bei Stornierungen werden die bereits bezahlten Kosten nicht zurückerstattet, können jedoch für eine neue Buchung angerechnet werden.
3.2. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Termin kostenlos zu verschieben/ stornieren sofern die Verschiebung bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn erfolgt. Bei einer Verschiebung oder Stornierung nach diesem Zeitraum wird eine Gebühr von 50 % des Gesamtbetrags fällig. Erfolgt die Verschiebung/ Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn, werden 100 % der Mietkosten berechnet.

4. Nutzung des Studios
4.1. Der Mieter darf das Studio und die bereitgestellte Ausrüstung nur für den vereinbarten Zweck nutzen. Das Fotografieren und Filmen von Adult-Content ist in diesem Studio ausdrücklich untersagt.
4.2. Das Studio ist sauber und in demselben Zustand wie bei der Übergabe zurückzugeben.
4.3. Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietdauer an Studio, Ausstattung oder anderen Einrichtungen entstehen.
4.4. Die Nutzung des Studios erfolgt auf eigenes Risiko.
4.5. Das Nutzungsrecht wird ausschließlich dem Auftraggeber eingeräumt. Eine Weitergabe, Untervermietung oder anderweitige Überlassung an Dritte ist ausdrücklich untersagt.

5. Mangelmeldung
5.1. Der Kunde hat sich bei der Übernahme von den ordnungsgemäßen Zuständen der übernommenen Räumlichkeiten sowie des Mobiliars und der technischen Geräte zu überzeugen. Etwaige Mängel sind spätestens innerhalb der ersten 15 Minuten der Mietzeit zu melden. Werden mögliche Mängel nicht direkt zu Beginn des Mietverhältnisses angezeigt, gilt die Leistung als vom Kunden in ordnungsgemäßem Zustand akzeptiert.
5.2. Mängel, die selbst verursacht wurden, sind während oder unmittelbar nach der Mietzeit zu melden.
5.3. Mit der Buchung dieses Studios erklärt sich jede Person damit einverstanden, über eine gültige Haftpflichtversicherung zu verfügen.

6. Parken
6.1. Es stehen zahlreiche Parkplätze außerhalb des Studiogebäudes zur Verfügung. Die Parkgebühren können bar oder mit Karte an der Schranken-Kasse beglichen werden.

7. Verwendung von Kartonhintergründen und elektrischen Hintergrundsystemen
7.1. Für die Verwendung des Kartonhintergrund systems fallen zusätzliche Kosten von 30 CHF/mal an.
7.2. Verschmutzter Kartonpapier wird am Ende mit 20 Fr./Meter berechnet.

8. Ausstattung und Technik
8.1. Mit der Nutzung der Räumlichkeiten erhält der Kunde die Möglichkeit, das Studio Lichtequipment zu verwenden, welches gegen Aufpreis zur Grundmiete hinzugebucht werden kann. Der Bedarf an Studio-Technik ist im Voraus bei der Buchung anzugeben.
8.2. Der Kunde verpflichtet sich, das ihm zur Verfügung gestellte Equipment sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß zu lagern. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Es steht dem Kunden frei, eigenes Equipment mitzubringen und auf eigene Verantwortung zu nutzen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass keine Schäden an den Stromanschlüssen von Fotostudio Mieten Aarau entstehen.

9. Tiere im Studio
9.1. Der Kunde muss Tiere, die bei einer Produktion dabei sind oder diese begleiten, vorab anmelden, entweder schriftlich oder telefonisch. Fotostudio Mieten Aarau behält sich vor, den Einsatz von Tieren im Studio abzulehnen.
9.2. Während der Mietzeit ist für die Tiere Sorge zu tragen, und sie sollten, wenn möglich, angeleint werden. Für Schäden, die durch die Tiere an den Studioflächen oder der Technik entstehen, haftet der Kunde und trägt die Kosten.

10. Einsatz von Pyrotechnik / Feuer/ Wasser/ Kerzen und Special Effects
10.1.Der Kunde muss den Einsatz von Feuer, Wasser oder anderen Special Effects vor der Mietzeit bei Fotostudio Mieten Aarau anmelden. Fotostudio Mieten Aarau kann den Einsatz ablehnen, wenn Schäden an den Mietflächen zu befürchten sind.
10.2. Die im Studio vorhandenen Kerzen dienen zur Dekoration. Sollte der Kunde die Kerzen anzünden, ist besondere Vorsicht geboten. Die brennenden Kerzen dürfen niemals unbeaufsichtigt bleiben, und der Kunde muss sicherstellen, dass sie nach Gebrauch ordnungsgemäß gelöscht werden.

11. Haftung
11.1. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Diebstahl oder andere Schäden, die während der Nutzung des Studios entstehen.
11.2. Der Mieter ist verpflichtet, eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen, die eventuelle Schäden abdeckt.

12. Datenschutz
12.1. Die im Rahmen der Buchung erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt.

13. Interieur
13.1. Um sicherzustellen, dass das Studio stets einen frischen und modernen Eindruck vermittelt, behält sich FSM das Recht vor, das Studio regelmäßig zu erneuern, neu zu dekorieren und gegebenenfalls andere Anpassungen vorzunehmen. Mit der Buchung akzeptiert der Kunde, dass sich das Interieur des Studios ändern kann.

14. Verspätungen
14.1. Der Kunde ist für Verzögerungen aufgrund von Verkehr, Wetter oder anderen äußeren Umständen selbst verantwortlich. Fotostudio Mieten Aarau übernimmt keine Haftung für verspätete An- oder Abreisen.

15. Videoüberwachung
15.1. Der Kunde erkennt an, dass der Raum aus Sicherheitsgründen videoüberwacht wird. Die Aufnahmen werden ausschließlich zum Schutz von Personen und Eigentum sowie zur Sicherstellung eines sicheren Umfelds verwendet.

16. Zugang und Studiohinterlassung
16.1. Der Kunde akzeptiert, dass die Tür zum Studio erst 5 Minuten vor dem Beginn der Mietzeit geöffnet wird. Alle notwendigen Vorbereitungen sind innerhalb des gebuchten Zeitrahmens zu treffen. Nach Beendigung der Mietzeit ist das Studio in dem Zustand zu hinterlassen, wie es vorgefunden wurde. Reinigungsmaßnahmen sind ebenfalls innerhalb des gebuchten Zeitfensters durchzuführen.

17. Meldepflicht bei größeren Gruppen und Veranstaltungen
17.1. Der Kunde ist verpflichtet, Veranstaltungen, Workshops oder Produktionen mit mehr als 6 Personen im Studio vorab anzumelden und etwaige Zusatzpreise abzusprechen.

18. Änderungen der AGB
18.1. Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Mieter rechtzeitig mitgegeben.

19. Gerichtsstand und anwendbares Recht
19.1. Diese AGB unterliegen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.

20. Salvatorische Klausel
20.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.